Zudem habe er nicht mehr gegessen und erst nach Einschreiten seines Anwaltes einen Arzt konsultieren können. Gemäss Aussage des Beschuldigten 2 komme indes der Gesundheitsdienst täglich vorbei, wenn jemand in der Sicherheitszelle sei. Das Essen werde gebracht, es gebe Spaziergänge und Duschmöglichkeiten. Der Gesundheitsdienst, welcher nach dem Vorfall gleichentags beim Beschwerdeführer in der Sicherheitszelle gewesen sei, habe diesen kontrolliert. Er habe weder Verletzungen geltend gemacht noch habe er über Schmerzen geklagt.