Es seien M.________, J.________ und ein Brasilianer zu befragen, da sie den Vorfall beobachtet hätten. Ebenso seien die Mitarbeiter des Gesundheitsdienstes sowie Dr. med. L.________ zu befragen. Die Staatsanwaltschaft stütze sich auf den schriftlichen Rapport, wobei unklar sei, ob dieser nachträglich hätte verändert oder erstellt werden können. Die Staatsanwaltschaft habe sich nicht zu den von den Beschuldigten 1+2 produzierten Beweismittel (Disziplinarverfügung vom 9. Juli 2018) geäussert. Es seien die Akten im Fall N.________ zu edieren, da gegen die Beschuldigten 1+2 weitere Strafverfahren hängig seien.