Während E.________ geltend macht, unverhältnismässiger Gewalt ausgesetzt gewesen zu sein, indem ihm die Füsse nach hinten gezogen wurden, jemand auf ihn kniete und ihm die Hand auf den Rücken gedreht wurde, wird dies sowohl von den Beschuldigten A.________ und C.________, als auch von den am Vorfall indirekt beteiligten I.________ und H.________ und dem Gefängnisinsassen J.________ in Abrede gestellt. Nachdem E.________, A.________, C.________, I.________, H.________ und J.________ einvernommen und alle Unterlagen, welche zur Klärung der Sachlage beitragen könnten, vom Regionalgefängnis G.________ beigezogen wurden, kann zur Beweissituation Folgendes festgehalten werden: