3. Die angefochtene Verfügung, aus welcher sich auch der rechtserhebliche Sachverhalt ergibt, ist wie folgt begründet: Mit Eingabe vom 15. August 2018 an die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern […] erhob E.________, vertreten durch Rechtsanwalt F.________, Strafanzeige gegen Mitarbeitende des Regionalgefängnisses G.________. Gleichzeitig konstituierte sich E.________ als Privatkläger und verlangte eine nicht bezifferte finanzielle Entschädigung. In einem der Anzeige beiliegenden Brief bringt E.________ vor, dass er am 9. Juli 2018 von Mitarbeitenden des Regionalgefängnisses G.________