2. Es sei die Vorinstanz anzuweisen, das Strafverfahren BA 18 374 samt Nebenfolgen fortzuführen und zur Anklage zu bringen (Dispo. Ziffer 1). 3. Es seien die Verfahrenskosten für das Beschwerdeverfahren auf die Staatskasse zu nehmen. 4. Es sei dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung von CHF 1'938.00 (inkl. MwSt und Auslagen) auszurichten. Rückweisungsantrag: