5. Zu eröffnen: - der Strafklägerin/Beschwerdeführerin, v.d. Rechtsanwalt D.________ (per Einschreiben) - dem Beschuldigten, v.d. Fürsprecherin B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben, Staatsanwältin G.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 15. Juli 2020 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: