Diese Erklärung scheint plausibel. Auch wenn ihm die möglichen Folgen einer Überdosis bewusst waren, hatte er somit vertretbare Gründe, nicht nach der konsumierten Menge zu fragen. Dies folgt auch daraus, dass der Beschuldigte aufgrund der mindestens sechsstündigen Zeitspanne, die seit dem letzten Konsum verstrichen war, davon ausging, der Zustand von E.________ sel. könne sich nur noch verbessern. Aufgrund der normalen Vitalparameter, der Tatsache, dass E.________ sel. bei Bewusstsein war und der Drogenkonsum mindestens sechs Stunden zurücklag, war der Beschuldigte der festen Überzeugung, dass für dessen Leben keine Gefahr besteht.