nicht in ein Spital überwiesen habe, gab der Beschuldigte an (pag. 30 f. Z. 291 ff.): «Wenn Herr E.________ einen Haftbefehl gehabt hätte, (...) hätte ich ihn ins Spital geschickt. (...) Denn im Gefängnis gibt es keinen Arzt und es war Weihnachten. So hätte es eine medizinische Versorgung gegeben. Weiterhin muss ich eine Überweisung begründen können. Ein junger Mann, der seit 6 Stunden keine Drogen mehr genommen hat, der Polizei gegenüber aggressiv ist, normale Vitalparameter hat und mit mir normal kommuniziert, ist eigentlich nicht jemand für die Intensiv- oder Beobachtungsstation.