Als er, der Beschuldigte, sich verabschiedet habe, habe E.________ sel., obwohl man habe denken können, er schlafe, die rechte Hand gehoben, das Victory- Zeichen gemacht und «Peace» gesagt. Somit sei er die ganze Zeit bei Bewusstsein und absolut anwesend gewesen (pag. 28 Z. 218 ff.). Auf Frage gab der Beschuldigte an, eine Anweisung für den Fall, dass E.________ nicht weckbar sein sollte, habe nie zur Diskussion gestanden (pag. 29 Z. 242). Als er am Abend erfahren habe, dass er immer noch schlafe, habe er sich zwar schon gedacht, dass er mittlerweile nach Hause gegangen sein sollte.