Danach habe er ihn auf den rundum positiven Urintest hingewiesen und gefragt, wann er die Opiate zuletzt genommen habe. Er habe angegeben, heute Morgen intravenös Heroin gespritzt zu haben. Dazu führte der Beschuldigte aus (pag. 27 Z. 174 ff.): «Dann wusste ich, dass es mind. 7-8 Stunden her war, dass er Heroin gespritzt hatte. Damit war er eigentlich aus der Akutgefahr von der Heroinapplikation längst drüber. Weil wir als Ärzte davon ausgehen dass nach 5-6 Stunden die Drogenkonsumenten, also alles was sie eingenommen haben, wirksam im System haben. Das heisst, dass es eigentlich ab diesem Zeitpunkt nur noch Berg auf und nicht runter geht.»