26 Z. 118 ff.). Da beim Drogenschnelltest alles positiv gewesen sei, habe er auf dem Formular «Abklärung Hafterstehungsfähigkeit» das Feld «Verdacht auf Intoxikation» angekreuzt (pag. 26 Z. 145 ff.). Als er in die Zelle gekommen sei, habe E.________ sel. geschlafen. Die Polizei habe ihn geweckt. Er, der Beschuldigte, habe sich vorgestellt. Dabei habe er die für das Bewusstsein eines Menschen wichtige Feststellung gemacht, dass E.________ sel. ihn gesiezt habe, während er die Polizei geduzt habe. Er habe einen jungen, normal ernährten Mann mit normalem Körperbau und gepflegtem Aussehen beobachten können.