6.4 Zu seinen Überlegungen und seinem Vorgehen bei der Prüfung der Hafterstehungsfähigkeit gab der Beschuldigte zu Protokoll, er sei zunächst von der Polizei «gebrieft» worden. Diese habe ihm gesagt, E.________ sel. sei aggressiv gewesen, habe Diebesgut und Drogen auf sich getragen und sein Urintest sei auf alles positiv gewesen. Er, der Beschuldigte, habe sich dann überlegt, was ihn erwarte. Er habe sich einen jungen Mann mit Beschaffungskriminalität, einen Drogenhändler und Toxikomanen vorgestellt (pag. 26 Z. 118 ff.).