10 E.________ sel. nicht ins Spital überwiesen habe, habe er mit einer Güterabwägung, die er vornehmen müsse, Ressourcen, die gebunden würden sowie mit finanziellen Gründen beantwortet. Der Beschuldigte habe sich somit sehr bewusst dafür entschieden, nichts zu machen. Er habe vorsätzlich und überlegt gehandelt und sogar Abwägungen gemacht. Indem er gar nichts getan und E.________ sel. einfach im Stich gelassen habe, habe er die Gefährdung zumindest in Kauf genommen.