9 genommen hat, jedoch offen bleiben. Wie aus den Schilderungen des Gutachters hervorgeht, liesse sich damit nämlich höchstens – wenn überhaupt – erklären, weshalb E.________ sel. trotz der hohen Wirkstoffkonzentration im Blut mehr als zwölf Stunden überlebt hat. Die Frage der Rettbarkeit und damit die Frage der Kausalität könnte hingegen nach wie vor nicht abschliessend beurteilt werden.