Dazu gehört insbesondere die Bestimmung von Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache – dies immer vor einem kriminalistischen Hintergrund (vgl. WIRTH/STRAUCH, Rechtsmedizin, Grundwissen für die Ermittlungspraxis, 2000, S. 1 ff.). Folglich gehört die Ermittlung der Frage, inwiefern ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zum Eintritt des Todes einer Person geführt hat, zu den Hauptaufgaben der Rechtsmedizin. Prof. Dr. med. F.________ ist Facharzt für Rechtsmedizin und verfügt über 30 Jahre Erfahrung in diesem Gebiet (pag. 87 Z. 36). Die Frage, ob das Verhalten des Beschuldigten für das Versterben von E.________