Die Rechtsmedizin zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass sie sich Erkenntnisse und Methoden anderer medizinischer Fachgebiete zunutze macht und dementsprechend auch entsprechende Kenntnisse voraussetzt. Eine der zentralen Aufgaben der Rechtsmedizin besteht in der Begutachtung nicht natürlicher Todesfälle und der Rekonstruktion des zum Tod führenden Geschehens. Dazu gehört insbesondere die Bestimmung von Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache – dies immer vor einem kriminalistischen Hintergrund (vgl. WIRTH/STRAUCH, Rechtsmedizin, Grundwissen für die Ermittlungspraxis, 2000, S. 1 ff.).