7 5.7 Bei der Rechtsmedizin handelt es sich um diejenige medizinische Disziplin, die in Lehre, Forschung und Praxis die Anwendung medizinischer Kenntnisse und Methoden zur Klärung rechtserheblicher Tatbestände zum Inhalt hat. Die Rechtsmedizin zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass sie sich Erkenntnisse und Methoden anderer medizinischer Fachgebiete zunutze macht und dementsprechend auch entsprechende Kenntnisse voraussetzt.