92 Z. 236 ff.). In Bezug auf das zentral-nervöse Versagen erklärte er, bei einer Hospitalisierung hätte man die Intoxikation abklären und bei Entdecken einer Opiatüberdosierung antagonisieren können, womit die Gefahr eines zentral-nervösen Regulationsversagens mutmasslich hätte reduziert werden können. Auch hier bleibe die Frage der Rettbarkeit aber hypothetisch, weil man diese nicht allein auf das mögliche zen- tral-nervöse Versagen beschränken könne. Zudem wisse man nicht, wie sich E.________ sel. bei einer klinischen Aufnahme präsentiert hätte.