6 entscheiden (pag. 90 Z. 161 f. und pag. 120). Aus diesem Grund lassen sich gemäss Gutachten aus rechtsmedizinischer Sicht keine Aussagen zu einer allfälligen Rettbarkeit von E.________ sel. treffen (pag. 120). Prof. Dr. med. F.________ präzisierte bei seiner Befragung in Bezug auf das kardiale Versagen, bei einer Hospitalisierung rund zwölf Stunden vor dem Tod wäre vermutlich eine engmaschige Überprüfung der Vitalparameter erfolgt.