Der Sachverständige Prof. Dr. med. F.________ ist speziell ausgebildeter und erfahrener Rechtsmediziner und als solcher in der Lage, weiterführende Angaben zum Kausalverlauf zu machen. Dies wird nachfolgend noch näher darzulegen sein. 5.5 Zur Todesursache von E.________ sel. kann aus gutachterlicher Sicht Folgendes gesagt werden (vgl. pag. 90 Z. 144 ff. sowie pag. 120): Wahrscheinlich verursacht durch Kokainkonsum ist es bei E.________ sel. in den Stunden vor seinem Tod zu einer Schädigung der Herzmuskulatur gekommen.