Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eröffnete umgehend eine Untersuchung zur Abklärung des aussergewöhnlichen Todesfalls. Die Mutter des Verstorbenen, C.________, konstituierte sich am 3. Januar 2019 als Privatklägerin im Verfahren. Am 1. Februar 2019 eröffnete die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft), an die das Verfahren inzwischen übertragen worden war, eine Untersuchung gegen Dr. med. A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.