4. Zu eröffnen: - der Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin (per Einschreiben) - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwältin B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mitteland, Staatsanwältin E.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 14. Juli 2020 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: