6 gen die Frage, ob die Schäden am Fahrzeug der Beschwerdeführerin auf den besagten Vorfall in der Einstellhalle zurückzuführen sind. Zu prüfen ist, ob die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz berechtigterweise mangels Vorliegens eines Straftatbestandes eingestellt hat.