Es seien die Straftaten der Fahrerflucht, Falschaussage oder sogar des «Betrugsversuchs» erfüllt. Aufgrund der falschen Aussagen des Beschuldigten, wonach er gegen die Front und nicht gegen das Heck ihres Fahrzeuges gestossen sei, habe die F.________(Versicherung) die Reparatur des Schadens nicht bezahlt. Erst nach neun Monaten habe der Beschuldigte eingestanden, dass er mit dem Heck seines Fahrzeuges gegen das Heck ihres Fahrzeuges geprallt sei.