Mit Eingabe vom 6. Januar 2020 ersuchte die Beschwerdeführerin die Staatsanwaltschaft um Konstituierung als Privatklägerin im Strafverfahren gegen den Beschuldigten. Am 7. Januar 2020 eröffnete die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten eine Untersuchung wegen pflichtwidrigen Verhaltens nach Unfall (mit Sachschaden, Art. 92 Abs. 1 SVG) und einfacher Verkehrsregelverletzung durch unvorsichtiges Rückwärtsfahren (Art. 90 Abs. 1 SVG).