___ ein, welches zuständigkeitshalber an die Beschwerdekammer übermittelt wurde. Mit Verfügung vom 15. Juni 2020 wurde festgestellt, dass die Eingabe weder von der Beschwerdeführerin unterzeichnet war noch eine entsprechende Vollmacht für D.________ eingereicht wurde, weshalb die Eingabe der Beschwerdeführerin zur Verbesserung retourniert wurde. Die Beschwerdeführerin reichte am 15. Juni 2020 eine Replik ein.