1. Am 6. April 2020 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen angeblich begangener Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz ein. Gegen die Verfahrenseinstellung erhob die Straf- und Zivilklägerin C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 26. April 2020 Beschwerde. Mit Verfügung vom 30. April 2020 eröffnete die Verfahrensleitung das Beschwerdeverfahren und forderte die Beschwerdeführerin zur Zahlung einer Sicherheit in der Höhe von CHF 2'000.00 auf.