6 nahmen im Vollzug vermöchten das Gesamtbild nicht zu trüben, lägen sie doch bereits längere Zeit zurück und würden in beiden Fällen eindeutig Bagatellcharakter aufweisen. Erstens liegen die Vorfälle nicht länger zurück, sondern datieren vom 15. November 2018 und vom 24. Juni 2019 (pag. 180 5 0009 f.). Zweitens kann insbesondere der Vorfall vom 24. Juni 2019 in keiner Weise als Bagatelle abgetan werden. Gemäss dem Führungsbericht der JVA Solothurn ist Folgendes vorgefallen: