Auch die BVD führte in ihrer Stellungnahme nichts aus, was gegen eine bedingte Entlassung sprechen könnte (Ordner 70, Schreiben vom 26.02.2020). Die beiden im Führungsbericht erwähnten Disziplinarmassnahmen während über vier Jahren Haft erscheinen […] ebenfalls nicht derart gravierend, dass sie relevante Rückschlüsse auf das Verhalten nach der bedingten Entlassung zulassen würden. Es spielt vorliegend im Rahmen der momentanen Verhältnismässigkeitsprüfung keine Rolle, dass im voraussichtlichen Zeitpunkt der Beru-