Die Staatsanwaltschaft hat Berufung angemeldet. […] Es muss deshalb vorderhand damit gerechnet werden, dass sie sich auch gegen die Freisprüche und die Strafzumessung […] richtet. Die Staatsanwaltschaft verlangte bei der Hauptverhandlung eine Strafe von 8 Jahren für den Gesuchsteller (p. 190 0 0205) und bestätigte dies in ihrer Stellungnahme, wo sie ausführte, dass die Staatsanwaltschaft insbesondere bezwecke, dass das Strafmass erhöht werde (Stellungnahme S. 2 und 3). Sie legt in ihrer Stellungnahme allerdings nicht dar inwiefern