Das Regionalgericht begründete die Verhältnismässigkeit der Haft wie folgt: Der Gesuchsteller wurde zu 6 Jahren und einem Monat Freiheitsstrafe verurteilt. Mittlerweile sitzt er 1727 Tage (Stand 16.04.2020), d.h. seit ca. 4.7 Jahren, in Untersuchungshaft und im vorzeitigen Strafvollzug. Er hat somit mehr als drei Viertel der erstinstanzlich ausgesprochenen Freiheitsstrafe erstanden (3/4 wurden am 15.02.2020 erreicht; voraussichtliches Vollzugsende bei 6 Jahren und einem Monat Freiheitsstrafe: 25.08.2021). Die Staatsanwaltschaft hat Berufung angemeldet.