Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 27. April 2020 Beschwerde und beantragte, die angefochtene Verfügung sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge aufzuheben und er sei umgehend aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Mit Schreiben vom 29. April 2020 verzichtete das Regionalgericht auf eine Stellungnahme. Am 1. Mai 2020 beantragte die Staatsanwaltschaft in ihrer delegierten Stellungnahme die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Das Schreiben des Regionalgerichts vom 29. April 2020 und die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vom 1. Mai 2020 wurden dem Beschwerdeführer am 5. Mai 2020 zugestellt.