begangen, sowie in einem Punkt der Geldwäscherei schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 1 Monat verurteilt. Gegen dieses Urteil erhob die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) Berufung. Der Beschwerdeführer befand sich vom 26. Juli 2015 bis 28. Januar 2018 in Untersuchungshaft. Am 29. Januar 2018 trat er die Strafe vorzeitig an. Mit Gesuch vom 8. April 2020 beantragte der Beschwerdeführer, er sei aus der Haft zu entlassen.