_ gestützt werden. Diese sass zum Tatzeitpunkt jedoch auf dem Sessellift und beobachtete die Kollision, während sie sich mit ihren Mitschülern unterhielt (vgl. EV vom 27. November 2019, Z. 92). I.________ war vor ihrer Aussage zudem rund drei Mal von der Beschwerdeführerin kontaktiert worden (EV I.________ vom 2. April 2019, letzte Frage). Zudem sind sie zusammen zur Einvernahme bei der Jugendanwaltschaft gefahren (EV I.________ vom 27. November 2019, Z. 102 f.)