Aus meiner Sicht ist die Person Schuld, welche die Gruppe geleitet hat, das Kind kann wahrscheinlich nicht viel dafür.). Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin ist der Schluss zu ziehen, dass der Beschuldigte kurz vor dem Zusammenstoss ziemlich parallel zur Beschwerdeführerin auf der H.________-Piste gefahren war, bevor es zu einer mehr oder weniger frontalen Kollision kam (vgl. EV Beschuldigter vom 12. Juni 2019, Z. 69: Wir haben einander zu spät gesehen.; siehe auch EV Beschuldigter vom 22. Oktober 2019, Z. 88: Ich habe eher kleine Schwünge gemacht und bin eher langsam gefahren.). J.________, der beim Vorfall direkt hinter Letzterem fuhr, bestätigte diesen Ablauf: