fautif dans cet accident? Je ne sais pas.), wurde der vom Beschuldigten geschilderte Geschehensablauf vom sich nahe des Unfallortes aufhaltenden J.________ (ehemaliger Klassenkamerad; EV vom 27. November 2019, insb. Z. 46-52, 64 und 74-78) detailliert und klar bestätigt. Auch die Aussagen von K.________ stützen eher («miteinander verhakt»), wenn auch nicht zwingend, die Version des Beschuldigten (Skilagerleiter; EV vom 27. November 2019, Z. 75-77: Sie waren miteinander verhakt und sind seitlich umgefallen. Sie sind noch etwas gerutscht, aber sie sind nicht weit voneinander weggespickt.; einschränkend: Z. 71-73 und 80 f.; siehe aber auch Z. 84-88).