4.6 Die angefochtene Verfügung erweist sich als rechtmässig. Auf deren Begründung kann verwiesen werden (vorne E. 3). Die Beschwerdekammer schliesst sich dieser 5 an. Die Jugendanwaltschaft untersuchte den Vorfall lege artis und kam gesetzeskonform zum Schluss, dass eine Verfahrenseinstellung vorzunehmen ist.