_ rücksichtslos, mit übersetzter Geschwindigkeit und/oder nicht seinem Fahrkönnen angepasst gefahren ist. Zusammenfassend ist deshalb festzuhalten, dass bei der vorliegenden Beweislage zu wenig Anhaltspunkte bestehen, wonach sich A.________ sorgfaltswidrig verhalten hat, weshalb das Verfahren wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung einzustellen ist […].