Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung gemäss Art. 125 Abs. 1 StGB setzt u.a. die Verletzung einer Sorgfaltspflicht, die dazu dient, Erfolge wie den eingetretenen zu verhindern, voraus. Im Skisport sind solche Sorgfaltspflichten primär in den FIS-Regeln zu finden. Aufgrund der Beweislage ist erstellt, dass die Kollision frontal stattfand und A.________ somit vor dem Zusammenstoss eher nicht hinter D.________ hergefahren war.