3 gefahren ist. Zusammenfassend liegen zu wenige Anhaltspunkte dafür vor, dass A.________ von hinten herkommend in D.________ hineingefahren ist. [Es] spricht einiges dafür, dass sich die beiden Skifahrer im Rahmen eines separaten, mehr oder weniger parallelen Slalomfahrens zu spät gesehen haben und dann frontal kollidiert sind. Entsprechend lässt sich auch keine Sorgfaltspflicht ausmachen, welche A.________ mit seinem Verhalten hätte verletzt haben können. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung gemäss Art.