_ im Rahmen eines Überholmanövers zu wenig Abstand gewahrt habe und dabei von hinten in D.________ reingefahren sei, finden sich weniger Anhaltspunkte. So sagte D.________ am 07.03.2019 gegenüber der Polizei aus, dass sie glaube, dass die andere Person etwas hinter ihr gewesen sei als es zur Kollision gekommen sei. Am 27.11.2019 schilderte sie es hingegen so, dass sie etwas oberhalb oder auf gleicher Höhe gewesen sei, als sie gesehen habe, wie sich die Jugendlichen der Gruppe verteilt hätten. Da A.________ gemäss eigener Aussage wie auch gemäss derjenigen von K.________ und J.________ als erster seiner Gruppe losgefahren ist, müsste er bei dieser Ausgangslage einen gewissen Vorsprung ge-