Die zuständige Rechtspflegerin habe Rechtsanwalt B.________ am 22. April 2020 mitgeteilt, dass eine Zustellung an den Beschwerdeführer bislang noch nicht erfolgt sei, da diese nur persönlich ausgeführt werden könne und eine persönliche Übergabe noch nicht stattgefunden habe. Der Sachbearbeiterin sei am 24. April 2020 eine schriftliche Vollmacht übersandt worden, damit die Zustellung an Rechtsanwalt B.________ als Prozessbevollmächtigten erfolgen könne. Demnach sei die zehntägige Einspruchsbegründungsfrist, welche mit der Zustellung erst in Gang gesetzt werde, noch nicht abgelaufen.