Daraufhin wurde die Verfügung mit Schreiben vom 26.02.2020 der Staatsanwaltschaft E.________ zur Zustellung an den Beschuldigten übergeben. Diese teilte mit Schreiben vom 16.03.2020 (Eingang am 27.03.2020) mit, das Rechtshilfeverfahren zu übernehmen und auszuführen. Bis heute wurde dem Regionalgericht keine Zustellbestätigung retourniert. Am 02.04.2020 meldete sich indes der Beschuldigte telefonisch beim Gericht und teilte mit, dass es in dieser Gelegenheit bereits ein Urteil des Gerichts in E.___