Dieses Schreiben wurde dem Beschuldigten am 05.12.2019 zugestellt. Dieser liess sich innert Frist nicht vernehmen. 4. Am 27.01.2020 überwies die Staatsanwältin die Akten zur Prüfung der Gültigkeit der Einsprache an das Regionalgericht Emmental-Oberaargau, wo das Verfahren der Unterzeichnenden als Einzelrichterin zugeteilt wurde. 5. Mit Verfügung vom 31.01.2020 wies die Unterzeichnende den Beschuldigten auf Vorgenanntes hin und gab ihm die Gelegenheit, sich innert 10 Tagen seit Erhalt dieser Verfügung schriftlich zur Frage der Rechtsgültigkeit bzw. Rechtzeitigkeit der Einsprache zu äussern.