1. Am 15. April 2020 entschied das Regionalgericht Emmental-Oberaargau, Einzelgericht (nachfolgend: Regionalgericht), was folgt: 1. Es wird festgestellt, dass die Einsprache des Beschuldigten gegen den Strafbefehl Nr. EO 2019 11126 vom 11.10.2019 verspätet eingereicht wurde und demnach ungültig ist. 2. Auf die Einsprache gegen den vorgenannten Strafbefehl wird demnach wegen Verspätung nicht eingetreten. 3. Der Strafbefehl Nr. EO 2019 11126 vom 11.10.2019 ist in Rechtskraft erwachsen. 4. Die Kosten dieses Entscheides, bestimmt auf CHF 100.00, werden dem Beschuldigten auferlegt.