1. Das Beschwerdeverfahren gegen den Beschuldigten 6 wird durch Rückzug der Beschwerde als erledigt abgeschrieben. 2. Die Beschwerde wird in Bezug auf die Beschuldigten 1-5 sowie 7 abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF1‘000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit der von ihm geleisteten Sicherheit verrechnet. 4. Zu eröffnen: - dem Strafkläger/Beschwerdeführer - der Generalstaatsanwaltschaft - den Beschuldigten 1-7 Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt O.________ (mit den Akten)