[…] Im vorliegenden Fall ist nicht ersichtlich, inwiefern die im Zusammenhang mit der weltweiten Ausbreitung des Corona-Virus durch die angezeigten Personen getroffenen Massnahmen oder die hierüber erfolgten Berichterstattungen im Sinne der angezeigten Tatbestände strafrechtlich relevant sein könnten. Zwischenzeitlich wurden praktisch in allen Ländern der Welt analoge Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus getroffen, um die Bevölkerung so gut als möglich zu schützen.