4. Die angefochtene Verfügung ist wie folgt begründet: Mit aufgegebenen Schreiben vom 11.03.2020 und 17.03.2020 werden den angezeigten Personen im Zusammenhang mit den angeordneten Massnahmen bzw. den damit kommentierten und veröffentlichten Berichterstattungen betreffend die Corona-Virus Bekämpfung zusammengefasst vorgeworfen, die Bevölkerung damit in eine Massenhysterie versetzt, die Kinder traumatisiert, die alten Personen diskriminiert, das soziale Leben der Menschen unrechtmässig reduziert und dadurch auch die Wirtschaft geschädigt zu haben.