Jedoch würden diese von den «Zensurmedien» gemieden. Durch das Coronavirus seien – auch im Vergleich zu einer starken Grippesaison – in der Schweiz nicht viele Menschen gestorben. Seriöse Analysten würden von 30 Toten durch SARS-CoV-2 ausgehen. Das Internet habe den Massenmedien die Deutungshoheit genommen. Das störe A.________, ein gescheiterter Jazzpianist, sowie die Mitläufer, namentlich C.________, D.________ oder der «Bauerntrottel B.________». Diese hätten einen temporären Polizeistaat eingerichtet. Die Grundrechtseinschränkungen seien eine Straftat gemäss Art. 275 StGB.