Dass er durchaus in der Lage gewesen ist, gegenüber der Polizei seine Position zu vertreten resp. seine Rechte geltend zu machen, zeigt der Umstand, dass er am 11. Februar 2020 im Spital (07.17 Uhr bis 07.21 Uhr) von der Polizei zur Sache befragt werden sollte, er jedoch für den Moment von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat.